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Thread: Der PKW-Fürherschein mit 17 (B17)

  1. #1
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    Master Baker is offline The Joker
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    Default Der PKW-Fürherschein mit 17 (B17)

    Die Idee zum "Führerschein mit 17"
    „Das Projekt „Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - wurde in
    Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze hinaus Furore.
    Das Interesse an dem Modellprojekt war so groß, dass es in ganz
    Deutschland Schule machte.

    Dieser Modellversuch ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.
    Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

    NEU: Ab 1. Januar 2011 "Führerschein mit 17" bundesweit möglich
    Nach den guten Erfahrungen mit einem bundesweiten Modellversuch stimmte der Bundestag Ende Oktober 2010 dem Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit den Stimmen aller Fraktionen zu, das „Begleitete Fahren mit 17“ in das Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat diesem Vorhaben zugestimmt.

    Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers hinters Steuer setzen können. Mit 16,5 Jahren kann ein Jugendlicher bereits mit dem Fahrunterreicht beginnen und sich künftig ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer eines Autos setzen, wenn sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet werden.

    Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten
    Bedingungen selbst ans Steuer:

    •Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
    •Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
    •Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
    •Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
    •Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
    •Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
    •Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren. Gleiches gilt umgekehrt auch in Deutschland mit der österreichischen L 17-Fahrerlaubnis.
    •Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
    •Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
    •Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen sondern nur als Berater tätig sein.
    •Wo die Begleitperson sitzen muss ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf dem Rücksitz Platz nehmen.

    Missachtung der Fahrerlaubnis
    Wenn ein junger Fahranfänger die Auflagen für "begleitetes Fahren" missachtet, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Außerdem muss er mit einem Bußgeld rechnen, eine Verlängerung der Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des
    Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.

    Aber auch dem Begleiter drohen bei Missachtung empfindliche Strafen z.B. wenn die Begleitperson alkoholisiert ist. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre ohnehin die Null-Promille-Regel.

    Was haltet ihr davon?
    Last edited by Master Baker; 19.04.2011 at 16:12.

  2. #2
    Hipparbuah is offline Registrierter Benutzer
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    Default AW: Der PKW-Fürherschein mit 17 (B17)

    Ich halte es an und für sich eine gute idee.

    In Österreich, ist es laut meinem Arbeitskollegen, anders und meiner Meinung nach besser geregelt.

    Der L17 ist zuerst auch so wie in Deutschland "begleitendes Fahren"
    Nach 3000 gefahrenen km darf der 17 alleine fahren.
    Immer nach 1000 km muss eine Kontrollfahrt stattfinden, wobei die nächste erst nach einer bestimmten Zeit absolvierbar ist.
    Der einzige Haken ist, das die 3000 km nicht genau nachgewiesen werden können.
    Meine Haves und Wants

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  3. #3
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    Default AW: Der PKW-Fürherschein mit 17 (B17)

    Kannte ich noch nicht. Hört sich ganz interessant an.

  4. #4
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    Quote Originally Posted by Mr. Baker View Post
    •Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein

    Führt manchmal zur lustigen Situation, dass ein Fahrlehrer unter 30 mit dem Schüler fahren darf wenn dieser noch überhaupt kein Führerschein hat, sobald der Schüler aber im Besitz einen Führerscheins ist darf der Fahrlehrer nicht mehr als Begleiter mitfahren.



    Ansonsten mag dies ja eine gute Sache sein. Sehe nichts was dagegen spricht. Gibt es doch schon länger? Ist keine Sache die es erst ab 2011 gab.
    Last edited by X; 22.04.2011 at 11:10.

  5. #5
    Triace's Avatar
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    Default AW: Der PKW-Fürherschein mit 17 (B17)

    Also zumindest in NRW gibt es den BF17 schon seit mindestens 5 Jahren, damals hab ich ihn nämlich gemacht.
    Meine Erfahrungen: Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass man eine(n) erfahrenere(n) Fahrer(in) noch dabei hat und er/sie kann einem noch ein paar Tips geben und man kann mit ihm/ihr nocheinmal Verhalten in einigen Situationen besprechen. Nur muss man, wenn man dann 18 ist, höllisch aufpassen, nicht in so ein typisches Bleifuss-gehabe zu verfallen (man fängt an sich zu überschätzen). Das hat mich damals einiges an Geld gekostet...

    Allgemein halte ich den BF17 aber für eine sehr gute Idee, auch wenn er etwas teurer ist, als der normale B18 (Eintragungen der Begleitpersonen, Führunszeugnisabfragen usw.)

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