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Thread: Sterben verboten: Absurde und lustige Gesetze!

  1. #1
    doomgiver's Avatar
    doomgiver is offline Benutzender Registrierter
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    12.2007
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    Default Sterben verboten: Absurde und lustige Gesetze!

    In Uruguay hat ein Ehemann, der seine Frau mit einem Liebhaber im Bett erwischt, folgende Rechte: Entweder darf er den Liebhaber samt untreuer Ehefrau umbringen oder seiner Frau die Nase abschneiden und den Liebhaber kastrieren. Das Gesetz erlaubt beides.
    Im September 2000 hat die Gemeinde Le Lavandou an der Cote d'Azur ihren Bewohnern kurzerhand das Sterben verboten. Grund für diese Verordnung war die Überfüllung des lokalen Friedhofs. Sterben durfte nur noch, wer einen bereits reservierten Platz auf dem Friedhof vorweisen konnte.
    In China dürfen ertrinkende Menschen nicht gerettet werden, da nicht in ihr Schicksal eingegriffen werden darf.
    In Deutschland ist es nicht verboten, nackt mit dem Auto zu fahren. Allerdings sollte man das nackte Aussteigen vermeiden. Dann befindet man sich nämlich im öffentlichen Raum und verstößt damit gegen die öffentliche Ordnung und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro bestraft.
    In Dänemark ist es nicht illegal, aus dem Gefängnis auszubrechen. Wenn man erwischt wird, muss man lediglich die Haftstrafe nachsitzen.
    Quelle und weitere Gesetze hier
    Quitzlipochtli|Stiller|kafkaesk|1986


    fuavarra
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  2. #2
    Endgegner's Avatar
    Endgegner is offline Gesperrt
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    Default AW: Sterben verboten: Absurde und lustige Gesetze!

    Geil. Das erste ist das beste O_o
    Die haben's gut^^

  3. #3
    00 Schneider's Avatar
    00 Schneider is offline Der Kommissar Schneider ist gut.
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    Default AW: Sterben verboten: Absurde und lustige Gesetze!

    Die Frage ist nur, ob all diese Gesetze stimmen.

    Oh, aber zu folgendem:
    In Dänemark ist es nicht illegal, aus dem Gefängnis auszubrechen. Wenn man erwischt wird, muss man lediglich die Haftstrafe nachsitzen.
    Das ist ist Deutschland nicht anders. Ein Gefängnisausbruch ist nicht illegal, solange er nicht in einer Gruppe oder gewaltsam ausgeführt wurde.
    (Mein Buchtipp: Das Lexikon der Gerichtsirrtümer von Ralf Hoecker.)

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