Also: es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg.
Und um ein Konto zu eröffnen, brauchst du ein entsprechendes Gegenkonto.
Da die Eröffnungsbilanz aber kein Konto ist, musst du diese erstmal in ein Konto umwandeln.
Also ist die Buchung Eröffnungsbilanz an Eröffnungsbilanzkonto. Dann hast du dein EBK spiegelverkehrt. Anschließend kannst du mit dem EBK ganz normal deine Konten eröffnen, welche dann auf der vorgesehenen Seite der Bilanz stehen. So heißt der Buchungssatz zum Eröffnen dann z. B. : Bank an EBK.
Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt.
/e: Greenie, Seit 2 Monaten wieder aktiv.