Ein Vorschlaf zu §1 und §2:
Der Kontakt zwischen YGO'lern und Stammis ist erlaubt, wenn es zur Ausbeutung und Schädigung der YGO'ler dient.
Ein Vorschlaf zu §1 und §2:
Der Kontakt zwischen YGO'lern und Stammis ist erlaubt, wenn es zur Ausbeutung und Schädigung der YGO'ler dient.
Vorschlag:
§ 1 Hygiene
(1) Buddy bzw. Freundschafts-Schließungen zwischen Stammis und YGO'ler / nervige Neulinge sind verboten. Trotzdem geschlossene Freundschaften sind nichtig, auch wenn sie in einem anderen Forum, in Messengern, im RL, oder sonstigem Nicht-TCGs.de-Gebiet geschlossen wurden.
(2) Kontakt von Stammis zu YGO'lern/nervigen Neulingen ist nur zum Schaden letzterer bzw. zum Nutzen ersterer erlaubt.
§ 2 Verhältnis zueinander
(1) YGO'ler / nervige Neulinge dürfen Stammis jedenfalls gehorchen, unabhängig von Zeit, Ort und Inhalt des Befehls bzw. Wunsches. Weiters ist eine Hierarchie in der Stammis nicht über YGO'lern / nervigen Neulingen stehen, nichtig.
(2) YGO'ler / nervige Neulinge dürfen Stammis unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen.
§ 3 Erkennungszeichen
(1) YGO'ler / nervige Neulinge ist das Hissen der Foren- und Seitenlflagge/Logo und das Zeigen der Forenfarben verboten.
(2) Dagegen ist ihnen das Zeigen der anderen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz. Siehe dazu einschläge Gesetztestexte zum Verbot von Diskriminierung aufgrund angeborener Einschränkungen.
§ 4 Strafe
(1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Verwarnung bestraft.
(2) Wer, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Verwarnung oder mit Bann bestraft.
§ 5 Inkrafttretung
Das Gesetz tritt am Tage vor seiner Verkündung in Kraft.
Quitzlipochtli|Stiller|kafkaesk|1986
fuavarraEhrenmitglied der Herzen
Ich denke ihr übertreibt es langsam..
ಠ_ಠ
Ich denke es nicht.
Nach deiner Meinung hat niemand gefragt. >:0
=D
Heil Bowser !
Der Elite-Chat-Thread. ^^
Moinsen die Gemeinschaft
There are currently 1 users browsing this thread. (0 members and 1 guests)