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Thread: @Falle*N*Meister das solltest lesen!!!

  1. #561
    Sasuke2's Avatar
    Sasuke2 is offline D.Fice M.im GBA Spiel(03)
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    gut,

    und danke

  2. #562
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    aber sie hat sich wirklich so angehört als ob sie wirklich angst davor hat das wir sie verklagen.
    also ich werde versuchen das nochmal zuklären.
    aber sagt mir für wen ich anrufen soll und was ihr bekommen solltet und geschickt hat


    @Myxen Das Ding find ich cool^^
    Ich werde meine Sig ncohmal verkleinern(wenn ich sie neu gemacht habe^^)

    ICH BIN WIEDER DAAAAA!!!!!!!!

  3. #563
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    Jetzt hab ich hier doch noch mal reingeguckt... Pho, ich nehme an, dass Du das Essen in Deutschland meinst (und nicht einen Ort in der Schweiz oder in Österreich oder was weiss ich), wir hier also über deutsches Recht reden.

    Erstmal denke ich, dass die meisten hier über zivilrechtliche Ansprüche nachdenken - um jemanden wegen einer Straftat anzuzeigen, braucht man schliesslich keinen Anwalt, und es bringt einem auch nichts, weil man dadurch, dass jemand verurteilt wird, den eigenen Schaden (von sowas wie der Erleichterung der zivilrechtlichen Ansprüche durch sowas wie § 823 Abs. 2 BGB mal abgesehen) nicht ersetzt bekommt. Das Ziel der meisten dürfte hier ja wohl sein, ihre Karten zurückzubekommen, und das geht nur auf dem Zivilrechtsweg.

    Rein rechtlich (also schulmässig betrachtet) dürftest Du mir zustimmen, dass die Sache eindeutig ist: Entweder, der Vertrag ist wirksam (wegen Volljährigkeit oder bei Minderjährigen Zustimmung der Eltern... u.U. eventuell sogar durch Ersatz der Zustimmung über § 110 BGB), dann besteht ein Anspruch auf Leistung aus dem Vertrag. Oder der Vertrag ist nicht wirksam, dann besteht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB.

    Natürlich ist die Frage, inwieweit man die Ansprüche auch beweisen kann, hier alles andere als unproblematisch, und das ist in der Praxis ja die entscheidende Frage. Wenn man das ganze gütlich einigen kann, indem man die Mutter dazu bringt, dass ihr Sohn die Karten zurück schickt - umso besser. Aber angenommen, es sollte zu einem (zivilrechtlichen) Prozess kommen, wird es haarig. Wenn der Vertrag wirksam ist, dann ist die Sache noch vergleichsweise einfach - wenn er behauptet, er hätte erfüllt, indem er den Brief der Post übergeben hat und das Verlustrisiko nach $ 446 S. 1 BGB übergegangen ist, kann die Gegenseite das einfach (mit Nichtwissen) bestreiten, und er ist beweispflichtig. Ausser, er macht die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 S. 1 BGB) geltend... dann müsste man beweisen, dass man selbst geleistet hat. Wenn der Vertrag aber nicht wirksam ist, man sich also auf ungerechtfertigte Bereicherung beruft und die geschickten Karten zurück haben will, dann muss man selbst beweisen, dass eine Leistung ohne Rechtsgrund vorlag... und das ist bei denen, die nicht per Einschreiben geschickt haben, wohl in der Regel unmöglich.

    Selbst, wenn man das nachweisen kann, könnte er u.U. bestreiten, dass das Einschreiben überhaupt Karten enthielt (wobei ich jetzt Situationen wie "X war dabei, als ich den Brief gepackt und zur Post gebracht habe" oder "Y war dabei, als ich den Umschlag aufgemacht habe" mal aussen vor lasse) - sicher, damit würde er sich in vielfacher Hinsicht strafbar machen (spontan würde ich Betrug und wahrscheinlich auch falsche Versicherung an Eides statt sagen), aber die strafrechtliche Situation lassen wir jetzt mal beiseite. Aber wenn Amtsrichter Z dreiundzwanzig Klagen aus § 812 BGB gegen dieselbe Person vorliegen hat, und bei allen dieselbe unwahrscheinliche Behauptung aufgestellt wird, dann dürfte klar sein, wie er das würdigt (§ 286 Abs. 1 ZPO) - gar nicht.

    Richtig lustig wird's dann in den Fällen, in denen er gefälschte Karten zurückgeschickt hat... wenn das per Einschreiben war, dann dreht sich die Beweislast gleich nochmal um. Deshalb mal ganz nebenbei ein Tipp - Einschreiben gleich in der Post oder vorm Briefträger aufmachen, dann hat man seinen Zeugen.

    Während die rechtliche Situation eindeutig ist, dürfte die prozessuale Durchsetzung der Ansprüche unter Umständen tatsächlich schwierig werden, aber das hängt eben - wie oben ausgeführt - von einer ganzen Anzahl Einzelfallfragen ab.

    Zu den strafrechtlichen Aspekten - die sind ja sowieso nur interessant, wenn er überhaupt schon strafmündig ist, und auch dann grösstenteils wegen der Genugtuungsfunktion.

    Unwissenheit schützt natürlich vor Strafe - entweder, weil der Vorsatz wegfällt (und wenn man jemandem falsche Karten in der Vorstellung schickt, sie seien echt, ist das der Fall), oder, wenn man nicht weiss, dass das Verhalten strafrechtlich sanktioniert ist und diesen Irrtum auch nicht vermeiden konnte (was in der Praxis nie der Fall ist, aber egal), weil man schuldlos handelt. Nach fünf Semestern sollte man das schon wissen... mit Strafrecht ist man nach dem vierten Semester ja eigentlich durch (von der Examensvorbereitungsphase und dem Examen selbst natürlich abgesehen).

    Ich habe aber ausserdem keine Ahnung, was Du da aus dem StGB zitierst (deshalb die Frage weiter oben, ob Du das Essen in Deutschland meinst) - die Vorsatz / Rechtswidrigkeits / Schuld-Fragen sind in den § 15ff StGB geregelt, die § 1ff StGB regeln die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts.
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  4. #564
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    könntest du auch versuchen das er die karten wieder hergibt hab 3 UR hergegeben
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    Ich grüße alle meine Tauschpartner

  5. #565
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    wenn es so läuft wie es isch alle denken wird ihn seine mutter dazu zwingen die karten herzugeben


    @Myxen Das Ding find ich cool^^
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  6. #566
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    Dark X hab dir pn geschickt also wenn se will kann die mich anrufen wenn se lieber mit den leuden persönlich sprechn will numma habsch dir ja geschickt

  7. #567
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    ja sie hat aber die nummer von nem anderen net haben wollen


    @Myxen Das Ding find ich cool^^
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  8. #568
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    könntest du fragen ob wir die karten wieder zurück haben können wäre mit wichtig
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  9. #569
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    ne habe schon gefragt sie meinte sie wird sich so schnell wie möglich kümmer wenn er wieder da ist und falls er net mehr weiss was er von wem hat soll ich der das sagen also auch karte die ihr geschickt habt sagen


    @Myxen Das Ding find ich cool^^
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  10. #570
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    und wenn er die net mehr hat?dann soll er mir die ersetzen wenn auch kohle is mir egal

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