AW: Aktivierung von permanenten Karten
Nein, wenn eine permanente Zauber- oder Fallenkarte bereits offen auf dem Spielfeld liegt, selbst wenn sich der Effekt wie bei den von dir genannten Feierlichen Wünschen oder den Regenbogenruinen aktiviert, kann man Finstere Bestechung nicht gegen diese Karten verwenden, da sie ja bereits aktiviert wurden.
Das liegt daran, dass die Finstere Bestechung zwar die Aktivierung einer Karte annullieren kann, nicht aber die ledigliche Aktivierung des Effekts dieser Karte, wie es bei permanenten Zauber- oder Fallenkarten der Fall ist.
mfg,
Sekkenya
Hier könnte eine Signatur stehen... Warum tut sie das nicht?
Weil der Schreiber dieser Nachricht zu faul dazu ist, hier was anständiges hinzusetzen.