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Thread: Das Grundgesetz wiederspricht sich

  1. #1
    Porky is offline Registrierter Benutzer
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    Default Das Grundgesetz wiederspricht sich

    Hi
    mir ist seit tagen aufgefallen das sich das Grundgesetz wiederspricht, wenn man sich Artikel 3 welcher so ausschaut:
    "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
    ansieht und sich die rechtliche Lage der Wahlberichtung wird man feststellen das man als nicht deutscher Staatsbürger, so wie ich, kein Wahlrecht hat.
    Was eigentlich laut dem Artikel 3 nicht so sein sollte.

    Was haltet ihr davon?
    Ist das wirklich so? oder irr ich mich?

  2. #2
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    Default AW: Das Grundgesetz wiederspricht sich

    Wäre vielleicht nicht schlecht wenn du noch dazu Wahlrecht posten würdest, wenn du schon drauf eingehst
    Von dem was hier steht, sehe ich nicht wieso sich das Grundgesetz in sich selbst widerspricht. Davon mal abgesehen, dass wir noch lange keinen Zustand erreicht haben in dem das alles komplett durchgesetzt wäre.

    Aber ich sehe das Problem nicht wirklich? Wenn du kein Teil des Staates bist solltest du auch nicht seine Politk durch Wahlen beeinflussen dürfen? Oder möchstest du jetzt auch in Polen, Frankreich, USA, etc. etc zur Wahl zugelassen werden?
    Das ganze unterliegt nunmal gewissen Einschränkungen und Grenzen. Man könnte auch sagen: Wer kein Clubmitglied ist, darf halt auch nicht aufem Rasen Golf spielen.

  3. #3
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    Default AW: Das Grundgesetz wiederspricht sich

    Okey hier ein teil des wahlrechts (habs net direkt finden können also jetz nur von wikipedia ^^)

    "Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann wählen), unmittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber gegeben), frei (kein Wähler wird überwacht; kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (es darf nicht bekannt werden, wem der Wähler seine Stimme gegeben hat). Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteils entzogen werden können. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie seit dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben. Frühere Einschränkungen des Wahlrechts zur Teilnahme an den Bundestagswahlen wurden 2008 aufgehoben. Bei Europa- und Kommunalwahlen sind auch Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, wahlberechtigt. In einigen Bundesländern liegt das Wahlalter bei den kommunalen Wahlen bei sechzehn Jahren."



    Quote Originally Posted by Souldragon View Post
    Aber ich sehe das Problem nicht wirklich? Wenn du kein Teil des Staates bist solltest du auch nicht seine Politk durch Wahlen beeinflussen dürfen? Oder möchstest du jetzt auch in Polen, Frankreich, USA, etc. etc zur Wahl zugelassen werden?
    Das ganze unterliegt nunmal gewissen Einschränkungen und Grenzen. Man könnte auch sagen: Wer kein Clubmitglied ist, darf halt auch nicht aufem Rasen Golf spielen.
    Ja aber so gesehn bin ich ein Teil dieses Staates, da ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hab, hier arbeiten darf, eine Familie großziehen darf und in der Wirtschaft beteiligt sein darf, hätte ich auch gern das Recht politisch mitzubestimmen. Und wenn ich auf dein Beispiel mit dem golfen eingehe, wenn du die Erlaubnis hast auf dem Golfplatz zu sein, dann sollte man dir es doch auch erlauben zu spielen.
    Last edited by Porky; 08.08.2009 at 23:30.

  4. #4
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    Default AW: Das Grundgesetz wiederspricht sich

    Na ja es gibt ne Menge Leute die zwar auf den Golfplatz drauf dürfen aber nicht spielen. Gärtner etc. würden mir da spontan einfallen.

    Das Problem ist ja hier mehr oder minder, dass du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast, weil du entweder keine möchtest oder keine bekommst.
    Wobei ich glaube, dass es zumindest ein paar Wege gibt an sowas ranzukommen, außer man hat das Pech ein Heimatland zu haben wo die Staatsbürgerschaften noch unkompatibel sind. Weil wenn ich mich recht entsinne war es früher nur erlaubt die Deutsche als einzige zu haben, also bis auf seltene Fälle keine Doppelstaatsbürgerschaft möglich. Aber mittlerweile ist das auch teilweise aufgehoben, nur für bestimmte Länder noch nicht (warum auch immer).
    Aber ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, kenne mich mit dem Zeug nicht wirklich aus. Weswegen ich jetzt auch keine Vermutungen über die Notwendigkeit eines Unterschiedes zwischen unbefristeten Aufenhalt und Staatsbürger anstellen möchte.

  5. #5
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    Default AW: Das Grundgesetz wiederspricht sich

    Quote Originally Posted by Porky View Post
    Hi
    [...]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
    ansieht und sich die rechtliche Lage der Wahlberichtung wird man feststellen das man als nicht deutscher Staatsbürger, so wie ich, kein Wahlrecht hat.
    Was eigentlich laut dem Artikel 3 nicht so sein sollte.

    [...] Ist das wirklich so? oder irr ich mich?
    Es ist wichtig zwischen Theorie und Praxis zu unterscheiden. Was in der Theorie als möglich gilt, muss nicht als möglich in der Praxis gelten.
    Wichtig zu bachten sind die vielen Faktoren, die ein Urteil ausmachen. Man kann nicht streng nach Vorschrift halten. Es gibt auch Umstände.

    Manchmal bekommen Frauen härtere oder mildere Strafen als Männer, obwohl sie die gleiche Tat begangen hat. Die Tat ist zwar die Gleiche, aber die Situation und Gegebenheit ist eine andere.

    Die Förderung der Gleichberechtigung Mann und Frau ist sehr schwierig. Weder Frau noch Mann wissen wie man es durchsetzt: Mit extra Parkbereich für Schwangere ist es nicht getan. Es liegt an unsere Gesellschaft, ob beide Geschlechter gleichberechtigt sind. Und da ist unsere Verständnis zur Geschlechterrollen im Weg.

  6. #6
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    Default AW: Das Grundgesetz wiederspricht sich

    Ein paar kleine Anmerkungen von mir:

    1. Wenn es schon heißt "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung", deutet das ja schon dezent darauf hin, dass im Status Quo garkeine Gleichberechtigung im Sinne von Art. 3 gegeben ist. Letztere ist viel mehr ein Ziel, das unsere Verfassungseltern dem deutschen Staat bei seiner Neuorganisation 1949 aufgegeben haben (ein sog. "Staatsziel").

    2. Art. 3 II sagt "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und nicht "Deutsche und Ausländer sind gleichberechtigt".
    Das Grundgesetz unterscheidet sehr genau zwischen deutschen und nicht-deutschen Staatsangehörigen und gesteht bestimmte Grundrechte nur Deutschen zu (wenn ich es richtig im Kopf habe, sind das Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 11 (Freizügigkeit) und Art. 12 (Berufsfreiheit)). Ob das jetzt gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt, aber das ist jedenfalls der IST-Zustand.

    Art. 3 III schließt übrigens Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit NICHT aus.

    4. Art. 3 ist ein "Abwehrrecht". Es verbietet dem Staat, verschiedene Menschen -deutsch oder nicht- willkürlich ungleich zu behandeln. Wenn aber sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung vorliegen, ist diese grundsätzlich zulässig. Wählen dürfen ist zudem ein "Mitwirkungsrecht" und da liegt der Knackpunkt. Man kann sich in Karlsruhe nicht mit dem Verweis auf Art. 3 über wahlrechtliche Belange beschweren, da sich aus einem bloßen Abwehrrecht kein Mitwirkungsanspruch ableiten lässt.

    Insofern widerspricht sich das Grundgesetz nicht. Der juristische Blickwinkel ist eben für den Laien nicht immer sofort zu durchschauen. Ich kann bei der Behandlung solcher Fragestellungen nur folgende Tipps geben:

    - lest die Artikel SEHR SEHR SEHR gründlich durch. Kein Wort ist zufällig gewählt und nichts sollte allzu frei interpretiert werden. "Herkunft" zB hat nichts mit der "Staatsangehörigkeit" zu tun.
    - verabschiedet euch von dem Gedanken, dass das Grundgesetz das buchgewordene Gute ist. Nur, weil Deutschland eine Demokratie ist, muss das nicht heißen, dass alles in diesem Land durch und durch gut und gerecht ist. Die Verfassung verkörpert eine objektive Wertordnung auf der Basis bestimmter Normen, die weder logisch noch demokratisch noch sonstwie sein müssen. Sie ist lediglich die Basis unserer Rechtsordnung und als solche ist sie, wie sie ist. Ob die auch GErecht ist, tut überhaupt nichts zur Sache.

    5. Man ist nur dann Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es kommt also nur auf das kleine Wörtchen "deutsch" im Personalausweis an; alles andere ist völlig irrelevant. Allerdings muss man hier anmerken, dass die gegenwärtige Rechtsprechung die Deutschengrundrechte zunehmend auf EU-Ausländer ausweitet, was damit zusammenhängt, dass die EU seit Jahren bemüht ist, eine einheitliche europaweite Grundrechtslage zu schaffen.
    Last edited by Calypso; 09.08.2013 at 20:20.

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