Mehr Abschottung, mehr Haft, weniger Integration


Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Zuwanderungsgesetz ein Jahr nach In-Kraft-Treten zum zweiten Mal geändert werden soll. Notwendig ist eine Gesetzesänderung, um den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen aus elf EU-Richtlinien nachzukommen. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung die Richtlinienumsetzung zum Anlass nimmt, das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter zu verschärfen.
  • Verschärfte Abschottung: Flüchtlingen droht künftig regelmäßig die grenznahe Inhaftierung. Zurückweisungen an der Grenze sollen auf Verdacht erfolgen können.
  • Lückenhafte Richtlinienumsetzung: Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinien zum Flüchtlingsschutz und Abschiebungsschutz lückenhaft um.
  • Familienfeindliche Regelungen: Der Ehegattennachzug soll weiter erschwert werden. Damit wird das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt.
  • Mängel im Zuwanderungsgesetz nicht behoben: Nach einem Jahr Praxiserfahrung hat sich das neue Gesetz als untauglich erwiesen, den Missstand der Kettenduldungen zu beseitigen. Die Ausländerbehörden wenden das Gesetz so restriktiv an, dass nur wenige Dauergeduldete eine Chance haben ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf: die humanitären Regelungen müssen verbessert werden, um künftig Kettenduldungen zu vermeiden. Eine Bleiberechtsregelung ist nötig, um die vielen Altfälle unbürokratisch zu lösen.

quelle: proasyl.de